So können Sie spenden
- Im Formular oben können Sie online per Lastschrift oder per Kreditkarte spenden. Es sind regelmäßige oder einmalige Spenden möglich.
- Eine Einzugsermächtigung können Sie uns auch papierhaft erteilen. Hier stellen wir Ihnen ein Formular zum Download bereit, das sie am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken können.
- Als Beschäftigte oder Beschäftigter oder Pensionärin oder Pensionär der evangelischen Kirche können Sie meist einen regelmäßigen direkten Abzug von Ihren Bezügen beauftragen. Ein Formular zum Ausdrucken stellen wir hier zum Download bereit.
- Natürlich können Sie auch selbst Ihrer Bank einen Dauerauftrag mit einem monatlichen Festbetrag auf das oben rechts angegebene Konto der Evangelischen Partnerhilfe erteilen oder einmalig eine Summe überweisen.
Der „Evangelische Partnerhilfe e. V.“ ist vom Finanzamt Berlin-Mitte als gemeinnützig anerkannt und unterzieht sich jährlich einer Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
Sie erhalten Ihre steuerlich wirksame Spendenbescheinigung entweder direkt von Ihrer Landeskirche (nur bei einem Abzug durch Ihre zentrale Gehaltsabrechnungsstelle) oder von der Geschäftsstelle der Evangelischen Partnerhilfe in Berlin. Dafür benötigen wir Ihre vollständige Adresse.
Zuwendungsbestätigungen werden am Jahresanfang versendet.
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte rufen Sie an oder nehmen per E-Mail Kontakt auf; ich gebe Ihnen gern weitere Auskünfte!
Änderungen?
Wenn Sie Ihren regelmäßigen Spendenbetrag ändern möchten oder nicht mehr spenden können oder wollen, kontaktieren Sie uns einfach (oder geben Ihrer Abrechnungsstelle Bescheid, falls Sie per Gehaltsabzug spenden). Sie können uns auch einen neuen Auftrag zukommen lassen und geben an, dass er eine alte Vereinbarung ersetzen soll.